Genehmigung für Feuerwerk im Allgäu
Die Genehmigung für ein Feuerwerk ist ein leidiges Thema.
Oft hört man von den Gemeinden „Wir genehmigen keine Feuerwerke“ oder „Feuerwerke sind bei uns ganzjährig verboten“ oder auch „Für private Feiern werden keine Feuerwerke genehmigt“.
Mit uns erhalten Sie ganzjährig eine Genehmigung
Nicht so wenn wir ein Feuerwerk durchführen. Unsere Erlaubnis erstreckt sich Deutschlandweit und gilt ganzjährig. Somit benötigen wir keine separate Genehmigung. So lange keine zwingenden Gründe wie Brandschutz, Denkmalschutz oder Naturschutz dagegen sprechen, besteht eine gute Chance, dass wir das Feuerwerk durchführen können.
Es lohnt sich das Feuerwerk von uns durchführen zu lassen. Wir haben ein professionelles Vorgehen mit den Behörden um und kümmern uns auch z.B. um die Zustimmung des Grundstücksbesitzers/-Eigentümers.
Absage wegen Feuerwerk – was tun?
Wenn auch Sie eine dieser üblichen Absagen von der zuständigen Behörde bekommen haben, kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns darum!
Sollte es nicht einmal auch für uns möglich sein ein Höhenfeuerwerk durchzuführen, bieten wir Ihnen gute Alternativen. So können wir ggf. noch auf ein barockes Bodenfeuerwerk oder auf eine Lasershow ausweichen. Dies ist angebracht, wenn der Zeitpunkt für das Feuerwerk spät Abends oder Nachts geplant ist und daher nicht zu laut sein darf.
Wir sind auch zugelassen für Österreich und können Ihnen auch hier entsprechende Feuerwerke anbieten.
Auch hier kümmern wir uns um alle nötigen Formalitäten.